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Abstand von Pflanzen zur Grenze
Grenzabstände gelten je nach Landesvorschrift nur für Gehölze (Hecken, Sträucher, Bäume). In Sachsen gelten 0,5 m für Gehölze bis 2 m Wuchshöhe, über 2 m müssen diese auch mindestens 2 m von der Grundstücksgrenze entfernt stehen. Bei besonderen Stauden oder Gräsern, wie z. B. dem Bambusgras (welches sehr hoch wächst) müssen die Abstände jedoch auch eingehalten werden.
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